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§3 Mitgliedschaft

(Auszug aus der Vereinssatzung)

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.

  2. Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern. Weiterhin können Ehrenmitglieder durch den Vorstand ernannt werden.

  3. Die aktiven Mitglieder arbeiten im Verein mit und übernehmen konkrete Aufgaben.

  4. Die Fördermitglieder unterstützen die Ziele des Vereins in geeigneter Weise, sind aber nicht aktiv an deren Umsetzung beteiligt.

  5. Die Ehrenmitglieder, haben sich durch ihre Tätigkeit für den Verein verdient gemacht, werden vom Vorstand des Vereins benannt und sind vom Mitgliedsbeitrag befreit. Ansonsten haben sie die selben Rechte wie die anderen Mitglieder.

Aufgrund der Anerkennung der besonders förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecke können auch für den Mitgliedsbeitrag "Spendenbescheinigungen" ausgestellt werden.

Mitgliedsantrag:
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