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Haftvermeidung

Ist für Jugendliche zwischen 14-18 Jahren konzipiert, welche nach wiederholter und schwerster Straffälligkeit bisherig nur noch für das härteste Jugendstrafrechtsmittel Jugendhaft in Frage kamen, sowohl zum Schutz der Allgemeinheit, als Sühne für begangene Straftaten und ebenso zum Versuch der Verhaltenskorrektur.

Mit der TSI- Haftvermeidung ist dem Jugendrichter erstmals ein Instrument der Haftalternative gegeben, welches für den Jugendlichen erhebliche physische und mentale Beschwernis bedeutet, die Betreuung gefährlicher Jugendlicher in einem sicheren und gesicherten Rahmen gewährleistet, die weitere Verfestigung bisherigen Fehlverhaltens bei den Jugendlichen in der Subkultur der Anstalt vermeidet und durch die Intensivbetreuung der Jugendlichen im TSI-Programm selbst für Intensivtäter eine Möglichkeit zur Verhaltenskorrektur eröffnet.

Die Dauer des Programms für den Jugendlichen richtet sich nach den Fallindikationen, sollte jedoch in der Regel in der Gesamtheit (also inklusive ausgelagertem Sozialtraining/ Arbeitstherapie/ Beschulungsvorbereitung u.a.) nicht weniger als 3 Monate betragen.

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